Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27 Apr 2024 - 9:12

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Clanregeln
Clansatzung der "Freien Garde [-F-G-]"



§1.Aufnahmevoraussetzungen


1.1. Jeder Rekrut der "Freien Garde" muss das 18te Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind Member, die vor dem 01.07.2013 aufgenommen wurden.

1.1.1 Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung von mind. 3 Mitgliedern der Clanführung zulässig und werden entsprechend dokumentiert. Siehe §4ff

1.2. Der Rekrut sollte bis dato selbständig mind. einen Tier 6 Panzer erspielt haben.

1.3. Die Clansprache ist deutsch. Ausnahmen sind möglich, wobei Grundzüge der deutschen Sprache generell vorhanden sein müssen.
Ansprechpartner sind die Clanführung, die Anwerber und die Feldkommandanten.

1.4. Mit Beginn der Trialzeit verpflichtet sich der künftige Soldat die Clansatzung einzuhalten.
Die Trialzeit beginnt mit der Aufnahme in den Clan und ist auf zunächst 4 Wochen befristet.
Spieler die im Clan bereits bekannt sind, können u.U. eine verkürzte Trialzeit erhalten.
Für die Verkürzte Trialzeit gilt § 1.1.1
Ggf. kann die Trialzeit verlängert werden.

§ 2. Rekrutenstatus

2.1. Der Rekrutenstatus ändert sich nach erfolgreicher Bewältigung der Trialzeit in den Status eines Fullmember (Soldat), sofern
eine einfache Mehrheit der Clanführung dem Statuswechsel zustimmt. Siehe §2.4.

2.2. Für eine erfolgreiche Bewältigung der vier wöchigen Trialzeit erwarten wir eine aktive Teilnahme am Clangeschehen in Form von

-Aktiver Teilnahme im Teamspeak
-Regelmäßige Anwesenheit im Forum.


2.3 Bewertet werden vor allem die Teamfähigkeit in Zug-, Kompanie-, und Übungsgefechten, sowie das allgemeine Benehmen. Spielverständnis setzen wir voraus.

2.4. Über die Übernahme zum Vollmitglied entscheidet die Clanführung in einer geheimen Abstimmung.
Gründe für eine Aufnahme oder eventuelle Ablehnung bleiben Führungsinternas und werden nicht veröffentlicht.
Die einzelnen Clanführungspersonen werden über das Ergebnis jedoch informiert. Für die Abstimmung gilt §4.1.ff

§ 3. Soldatenstatus

3.1. Jedem Mitglied der "Freien Garde" ist es untersagt andere aufgrund persönlicher,
religiöser oder kultureller Unterschiede zu diskriminieren, zu beleidigen oder anderweitig zu schädigen.

3.2. Für die Mitglieder des Kompaniezuges ist TS3 und regelmässige Forumsbeteiligung Pflicht. Bei allen anderen ist es ausdrücklich erwünscht.

3.2.1 Es ist nicht zwingend eine aktive Teilnahme im Teamspeak erforderlich. Hierfür stehen
"stille" Channels zur Verfügung, in denen das Sprechen nicht möglich ist. Vorwiegend geht es um Erreichbarkeit, Integration und Teamplay.
In Kompaniegefechten ist aktive Teilnahme Pflicht. Das gilt auch für Gäste.

3.2.1 Ausnahmen von der Teamspeak-Pflicht sind im Einzelfall möglich. Hierfür sind die Kommandanten Ansprechpartner.

3.3. Auf dem Teamspeak-Server und dem Forum hat ein respektvoller Umgang mit allen Gästen und Membern höchste Priorität

3.3.1 Beleidigungen, Teamkills oder ähnliches durch Mitglieder der "Freien Garde" sind zu unterlassen.

3.3. Längerfristige Abwesenheiten sollten der Clanführung zur Planung gemeldet werden (beispielsweise im Forum).

3.4. Die Mitgliedschaft in der "Freien Garde" kann dem Spieler bei grobem Fehlverhalten mit sofortiger Wirkung entzogen werden.


§4. Clanleitung/Clanführung

4.1. Die Clanführung ist den Mitgliedern bekannt und auf dem Teamspeak3 mit einem Gardewappen und einem Stern gekennzeichnet.

4.1.1 Die Clanführung wird unterstützt durch die Ränge "Anwerber" sowie die "Feldkommandanten". Diese haben bei Personalentscheidungen volles Stimmrecht.

4.2. Abstimmungen erfolgen durch die Clanführung. Es gilt das Gebot der einfachen Mehrheit bei Anwesenheit von mind. 3 Stimmberechtigten Mitgliedern
der Clanführung.

4.2.a. Bei bestimmten Entscheidungsprozessen können weitere Mitglieder an den Abstimmungen beteiligt , oder angehört werden.

4.2.b. Beschlossene Abstimmungen und Änderungen werden den Mitgliedern bekannt gegeben.

4.3. Es ist Aufgabe der Clanführung die Interessen und Bedürfnisse der Member zu wahren und diese nach innen und außen zu vertreten.

4.3.a. Kritik und Anregungen können jederzeit an die Clanführung herangetragen werden.

§ 5. Internes

5.1. Über Neuigkeiten sowie anstehende Termine des Clans haben sich die Mitglieder regelmäßig zu informieren.
Eine aktive Beteiligung im Forum ist ausdrücklich erwünscht. Für die Mitglieder des Kompaniezugs wird eine Teilnamen verpflichtend vorrausgesetzt.

5.2. Es ist strengstens untersagt interne Informationen wie Taktiken oder Passwörter oder ähnliche Internas an Außenstehende weiterzugeben.


§ 6. Unfaires Spiel

Die Benutzung von Cheats, Bugs oder Bots jeglicher Art ist untersagt.
Ein Verstoß gegen Paragraph 6 zieht einen sofortigen Ausschluss aus dem Clan nach sich.
Der Clan behält sich in diesen Fällen vor, den Support des Herstellers einzuschalten.


§ 7 Teamspeakverhalten

§7.1 Während der Kompaniegefechte haben die Feldkommandanten vorrang. Die Kommunikation beschränkt sich auf stategische Informationen.
Smalltalk bitte nur vor oder nach dem Gefecht. Das Gefecht beginnt, sobald die Garage verlassen wurde.

§ 8. Schlussbestimmung

Die Clanführung behält sich Änderungen an der Clansatzung vor.
Änderungen werden den Mitgliedern bekanntgegeben.

Die aktuellen Personalien und Besetzungen der Clanführung werden im Forum allen Mitgliedern bekanntgegeben.